A. Allgemeine Angaben zum Betrieb
Name der Firma: Labor Rothen AG
Sitz: Basel-Stadt
Adresse, PLZ, Ort: Kornhausgasse 2, 4002 Basel
Tel: 061 269 81 81
E-Mail: info@labor-rothen.ch
Website: www.labor-rothen.ch
1. Gültigkeitsbereich dieser Geschäftsbedingungen AGB
Die Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Labor Rothen erbrachten Leistungen und für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie sind Bestandteil sämtlicher mündlicher und schriftlicher Aufträge von Patienten, medizinischem Fachpersonal und weiteren Kundeninstitutionen.
Labor Rothen behält sich das Recht vor, diese AGB aktuellen Entwicklungen laufend anzupassen. Es gilt jeweils die auf www.labor-rothen.ch publizierte Version.
2. Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmenden, Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand
Labor Rothen bestätigt:
- Orts-/branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten und darüber hinaus das Personal stetig zu fördern und weiterzuentwickeln;
- Die Pflichten zur Arbeitssicherheit (Unfall– und Berufskrankheiten Verhütung) und zum Gesundheitsschutz zu kennen und zu befolgen;
- Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau einzuhalten und diese auch von den wichtigen Lieferanten und Unterauftragnehmern einzufordern ( Gleichstellungsgesetz, GIG);
3. Compliance
Labor Rothen bestätigt:
Über eine Betriebsbewilligung von Swissmedic zu verfügen.
- Die gesetzlichen Vorgaben des KVG und der VITH als Erstunterzeichner des Code of Conduct der FAMH einzuhalten.
- Die offiziellen Labortarife des Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einzuhalten (Eidgenössische Analysenliste EAL).
- Das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) einzuhalten
4. Datenschutz
Labor Rothen bestätigt:
- Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) einzuhalten;
- Die Einhaltung der DSGVO und der DSG auch bei Auftragsabwicklern (externe Dienstleister wie open Medical, Dorner etc.) einzufordern;
- Damit verpflichtet sich das Labor Rothen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdende Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behalten. Vorbehalten bleiben gegenteilige schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, gesetzliche Verpflichtungen oder behördliche und gerichtliche Anordnungen.
5. Qualität der Dienstleistungen
Das Labor Rothen betreibt ein Qualitätsmanagementsystem gemäss der Norm ISO 15189, „Anforderungen an die Qualität und Kompetenz von medizinischen Laboratorien“. Damit wird:
- eine optimale Betreuung der Patienten im Ambulatorium und bei Hausbesuchen garantiert;
- die hohe Qualität und Zuverlässigkeit aller Analysen sichergestellt;
- eine kompetente Beratung insbesondere in der prä- und postanalytischen Phase garantiert;
- dem Kunden die Möglichkeit geboten, durch Anregungen und ggf. auch Beschwerden unsere Dienstleistungen noch weiter zu verbessern (siehe Briefkasten bei Rezeption, via Kontakt auf der Website oder im direkten Gespräch mit unseren Mitarbeitenden).
6. Unparteilichkeit
Das Labor Rothen verpflichtet sich in allen Tätigkeiten zur Unparteilichkeit. Die mögliche Gefahr von unparteilichem Verhalten wird der Laborleitung gemeldet; Die betroffene Person tritt gegebenefalls in dieser Sache in Ausstand.
7. Aus- und Weiterbildung
Labor Rothen bestätigt:
- Spezialistinnen und Spezialisten für Labormedizin FAMH auszubilden;
- BMA HF und Arztsekretär/in auszubilden;
- Alle Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeit zu schulen und weiterzuentwickeln;
- Den Mitarbeitenden angepasste Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen.
8. Umweltschutz
Umweltschutz hat beim Labor Rothen einen hohen Stellenwert:
- Abfälle werden wo möglich vermieden;
- Wiederverwertbare Abfälle werden gesammelt und den entsprechenden Recyclingstellen zugeführt;
- Nicht wiederverwendbare Abfälle umweltverträglich beseitigt;
- Wo immer möglich werden emissionsarme Transportmittel wie zum Bsp. Velokuriere eingesetzt.
B. Dienstleistungserbringung
1. Analysenresultate und Berichte und deren Archivierung
Die Analysenergebnisse werden den Auftraggebern und auf Wunsch den Patienten zugestellt. Ergebnisse werden für fünf Jahre ab Berichtsdatum aufbewahrt. Das Labor Rothen ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist sämtliche Ergebnisse (und weitere Daten/Unterlagen betreffend den Auftrag/Kunden) zu vernichten.
2. Änderungen die Dienstleistungen betreffen
Das Labor Rothen entwickelt seine Dienstleistungen stetig weiter und passt diese laufend dem Stand der Wissenschaft und Technik an. Änderungen im Leistungsumfang, im Analysenverzeichnis sowie bei den Tarifen bleiben deshalb vorbehalten. Die diesbezüglich aktuellen Informationen können jederzeit der Website entnommen werden.
3. Unteraufträge
Das Labor Rothen behält sich vor, für bestimmte Dienstleistungen Dritte beizuziehen, wenn dies sinnvoll oder im Interesse des Kunden ist. In jedem Fall wird die Vertraulichkeit der Patientendaten und Analysenresultate sichergestellt. Allfällige Unteraufträge werden in den Untersuchungsberichten unter Angabe des Unterauftragnehmers gekennzeichnet.
4. Entsorgung von Proben
Die Reste von nicht verderblichen Proben werden nach Abschluss der Analyse ein Jahr gelagert und danach vernichtet (vgl. hierzu auch A 7, Umweltschutz).
Übrige Proben werden unmittelbar nach Abschluss der Analyse entsorgt.
C. Vertraulichkeit
Das Labor Rothen und der Auftraggeber verpflichten sich Patientendaten und -befunde absolut vertraulich zu behandeln und alle notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen zu ergreifen, um die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich zu gewährleisten (vgl. dazu A 4 Datenschutz).
D. Gutscheine und Gutscheinshop
Labor Rothen bietet ausgewählte Gesundheits-Checks und Selbstzahlerleistungen als Gutscheine an. Gutscheine berechtigen zur Einlösung des bezeichneten Leistungsumfangs oder Gutscheinwerts bei Labor Rothen. Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Verrechnung von Restbeträgen ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Die Einlösung erfolgt gegen Vorlage des gültigen Gutscheincodes. Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht personenbezogen ausgestellt wurden. Gültigkeit sowie Preis- und Leistungsänderungen richten sich nach den Angaben im Gutscheinshop. Labor Rothen haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung eines Gutscheincodes.
E. Zahlungsbedingungen und Rechnungskopien
Es gelten die Preise gemäss Analysenliste soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, direkt an den Patienten oder dessen Krankenkasse.
Der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges kann das Labor Rothen einen Verzugszins von 5% pro Jahr einfordern. Der administrative Aufwand für säumige Zahlungsverpflichtungen geht zu Lasten des Kunden.
Rechnungskopien von tiers-payant Aufträgen werden dem Patienten elektronisch gesichert zur Verfügung gestellt. Auf expliziten Wunsch wird eine Papierkopie zugestellt.
F. Geistiges Eigentum
Eigentum und Rechte an den Formularen, Methoden, Resultaten und Befundberichten verbleiben bei Labor Rothen. Der Auftraggeber erwirbt das Recht, die Ergebnisse für die weitere Beratung und Behandlung des Patienten zu verwenden. Weitere Rechte stehen dem Auftraggeber nicht zu.
G. Haftungsbeschränkung
Labor Rothen haftet für Schäden bei Dritten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden ist auf grobfährlässiges Verhalten des Personals des Labors zurückzuführen.
Mit seinen prä- oder postanalytischen Beratungen übernimmt Labor Rothen keine Haftung, da die Zuständigkeit für die korrekte Behandlung beim Patienten und beim behandelnden medizinischen Personal liegt.
Labor Rothen haftet nicht für fehlerhaft beschriftete Proben. Soweit diese durch Dritte entnommen werden, beziehen sich Resultate aus den Untersuchungen ausschliesslich auf die angelieferten Proben. Dies gilt ebenso für postanalytische Beratungen.
H. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung vereinbaren die Vertragsparteien die Gerichte von Basel-Stadt für ausschliesslich zuständig. Die Parteien erklären das schweizerische Recht für ausschliesslich anwendbar
Basel, den 27. März 2023