Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A    Allgemeine Angaben zum Betrieb

Name der Firma: Rothen Medizinische Laboratorien AG
Sitz: Basel-Stadt
Adresse: Kornhausgasse 2
PLZ, Ort: 4002 Basel
Tel: 061 269 81 81
E-Mail: info@labor-rothen.ch

Website: www.labor-rothen.ch

1. Gültigkeitsbereich dieser Geschäftsbedingungen AGB

Die Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Labor Rothen erbrachten Leistungen und für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie sind Bestandteil sämtlicher mündlicher und schriftlicher Aufträge von Patienten, medizinischem Fachpersonal und weiteren Kundeninstitutionen.

Labor Rothen behält sich das Recht vor, diese AGB aktuellen Entwicklungen laufend anzupassen. Es gilt jeweils die auf  www.labor-rothen.ch publizierte Version.

2. Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmenden, Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand

Labor Rothen bestätigt:

  • Orts-/branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten und darüber hinaus das Personal stetig zu fördern und zu entwickeln;
  • Die Pflichten zur Arbeitssicherheit (Unfall– und Berufskrankheiten Verhütung), zum Gesundheitsschutz und den Sozialversicherungen zu kennen und zu befolgen;
  • Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau einzuhalten und diese auch von den wichtigen Lieferanten und Unterauftragnehmern einzufordern (Gleichstellungsgesetz, GIG);

3. Compliance

Labor Rothen bestätigt:

Über eine Betriebsbewilligung von Swissmedic zu verfügen.

  • Die gesetzlichen Vorgaben des KVG und der VITH als Erstunterzeichner des Code of Conduct der FAMH einzuhalten.
  • Die offiziellen Labortarife des Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einzuhalten (Eidgenössische Analysenliste EAL).
  • Das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) einzuhalten

4. Datenschutz

Labor Rothen bestätigt:

  • Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) einzuhalten;
  • Die Einhaltung der DSGVO und der DSG auch bei Auftragsabwicklern (externe Dienstleister wie open Medical, Dorner etc.) einzufordern;
  • Damit verpflichtet sich das Labor Rothen, im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdende Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behalten. Vorbehalten bleiben gegenteilige schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, gesetzliche Verpflichtungen oder behördliche und gerichtliche

5. Qualität der Dienstleistungen

Das Labor-Rothen betreibt ein Qualitätsmanagementsystem gemäss der Norm ISO 15189, „Anforderungen an die Qualität und Kompetenz von medizinischen Laboratorien“. Damit wird

  • eine optimale Betreuung der Patienten im Ambulatorium und bei Hausbesuchen garantiert;
  • die hohe Qualität und Zuverlässigkeit aller Analysen sichergestellt;
  • eine kompetente Beratung insbesondere in der prä- und postanalytischen Phase garantiert;
  • den Kunden die Möglichkeit geboten, durch Anregungen und ggf. auch Beschwerden unsere Dienstleistung noch weiter zu verbessern (siehe Briefkasten bei Rezeption, via Kontakt auf der Website oder im direkten Gespräch mit unseren Mitarbeitenden).

6. Aus- und Weiterbildung

Labor Rothen bestätigt:

  • Spezialistinnen und Spezialisten für Labormedizin FAMH auszubilden;
  • BMA und MPA auszubilden;
  • Alle Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeit zu schulen und zu entwickeln;
  • Den Mitarbeitenden angepasste Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen.

7. Umweltschutz

Umweltschutz hat bei Labor-Rothen einen hohen Stellenwert:

  • Abfälle werden wo möglich vermieden;
  • Wiederverwertbare Abfälle werden gesammelt und den entsprechenden Recyclingstellen zugeführt;
  • Nichtwiederverwendbare Abfälle umweltverträglich beseitigt;
  • Wo immer möglich werden emissionsarme Transportmittel wie zum Bsp. Velokuriere eingesetzt.

B   Dienstleistungserbringung

1. Analysenresultate und Berichte und deren Archivierung

Die Analysenergebnisse werden den Auftraggebern und auf Wunsch den Patienten zugestellt. Ergebnisse werden für 5 Jahre ab Berichtsdatum aufbewahrt. Das Labor Rothen ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist sämtliche Ergebnisse (und weitere Daten/Unterlagen betreffend den Auftrag/Kunden) zu vernichten.

2. Änderungen die Dienstleistungen betreffend

Das Labor-Rothen entwickelt seine Dienstleistung stetig weiter. Dienstleistungen werden laufend dem Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. Änderungen im Leistungsumfang, im Analysenverzeichnis sowie bei den Tarifen bleiben deshalb vorbehalten. Die diesbezüglich aktuellen Informationen können jederzeit der Website entnommen werden.

3. Unteraufträge

Das Labor Rothen behält sich vor, für bestimmte Dienstleistungen Dritte beizuziehen, wenn dies sinnvoll oder im Interesse der Kunden ist. In jedem Fall wird die Vertraulichkeit der Patientendaten und Analysenresultate sichergestellt. Allfällige Unteraufträge werden in den Untersuchungsberichten unter Angabe des Unterauftragnehmers gekennzeichnet.

4. Entsorgung von Proben

Die Reste von nicht verderblichen Proben werden nach Abschluss der Analyse 1 Jahr gelagert und danach vernichtet (vgl. hierzu auch A 7, Umweltschutz).
Übrige Proben werden unmittelbar nach Abschluss der Analyse entsorgt.

C   Vertraulichkeit

Das Labor Rothen und der Auftraggeber verpflichten sich Patientendaten und -befunde absolut vertraulich zu behandeln und alle notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen zu ergreifen, um die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich zu gewährleisten (vgl. dazu A 4 Datenschutz).

D  Zahlungsbedingungen und Rechnungskopie

Es gelten die Preise gemäss Analysenliste so weit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart direkt an den Patienten oder dessen Krankenkasse.

Der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges kann das Labor Rothen einen Verzugszins von 5% pro Jahr einfordern. Der administrative Aufwand für säumige Zahlungsverpflichtungen geht zu Lasten des Kunden.

Rechnungskopien von tiers-payant Aufträgen werden den Patienten gesichert elektronisch zur Verfügung gestellt. Auf expliziten Wunsch wird eine Papierkopie zugestellt.

E  Geistiges Eigentum

Eigentum und Rechte an den Formularen, Methoden, Resultaten und Befundberichten verbleiben bei Labor Rothen. Der Auftraggeber erwirbt das Recht, die Ergebnisse für die weitere Beratung und Behandlung des Patienten zu verwenden. Weitere Rechte stehen dem Auftraggeber nicht zu.

F Haftungsbeschränkung

Labor Rothen haftet für Schäden bei Dritten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden ist auf grobfährlässiges Verhalten des Personals des Labors zurückzuführen.

Mit seinen prae- oder postanalytischen Beratungen übernimmt Labor-Rothen keine Haftung, da die Zuständigkeit für die korrekte Behandlung beim Patienten und beim behandelnden medizinischen Personal liegt.

G Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung vereinbaren die Vertragsparteien die Gerichte von Basel-Stadt für ausschliesslich zuständig. Die Parteien erklären das schweizerische Recht für ausschliesslich anwendbar.

Basel, den 30. August 2022